Die nachfolgenden Informationen richten sich an private Haushalte, die Elektro- und Elektronikgeräte verwenden. Bitte beachten Sie diese Hinweise, um Altgeräte umweltgerecht zu entsorgen und Ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar:

Vertreiber – jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt – mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern) sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Gesamt-Lager- und -Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:
1. Rückgabe bzw. Abholung eines Altgeräts beim Kauf und bei der Lieferung eines Neugeräts an einen privaten Haushalt
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät derselben Geräteart kostenlos zurückzunehmen, sofern dieses im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neu erworbene Gerät erfüllt.
Wird das Neugerät an einen privaten Haushalt geliefert, erfolgt die Rücknahme des entsprechenden Altgeräts durch eine unentgeltliche Abholung. Das Altgerät kann hierzu bei der Lieferung des Neugeräts dem beauftragten Transportunternehmen übergeben werden, sofern es der gleichen Geräteart angehört und im Wesentlichen vergleichbare Funktionen erfüllt.
Wird das Neugerät ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB vertrieben, gelten folgende Einschränkungen:
2. Rückgabe bei Erwerb eines Neugeräts sowie Rückgabe von Kleingeräten
Wird ein neues Elektrogerät gekauft, ohne dass dieses an einen privaten Haushalt geliefert wird, kann ein Altgerät derselben Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, kostenlos an den Vertreiber zurückgegeben werden.
Dies gilt ebenfalls, wenn ein Neugerät der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gemäß § 312c Abs. 2 BGB vertrieben und an einen privaten Haushalt geliefert wird.
Unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts können außerdem Altgeräte unentgeltlich zurückgegeben werden, sofern keine ihrer äußeren Abmessungen mehr als 25 Zentimeter beträgt. In diesem Fall ist die Rückgabe beim Vertreiber auf maximal drei Altgeräte je Geräteart beschränkt.
Erfolgt der Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gemäß § 312c Abs. 2 BGB, wird die Rückgabe unter den oben genannten Voraussetzungen über geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer ermöglicht. Dies betrifft:
In allen anderen Fällen kann die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgen. Die Vertreiber sind verpflichtet, hierfür geeignete Rückgabemöglichkeiten bereitzustellen.
Informationen zur Rückgabe von Altgeräten
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, damit wir gemeinsam die für Sie passende Rückgabemöglichkeit finden können.
Altgeräte können außerdem bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Sammel- oder Recyclingstellen abgegeben und so einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Unter Umständen besteht dort auch die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikgeräte zur Wiederverwendung abzugeben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Sammel- oder Recyclingstelle.Datenschutzhinweis
Alte Geräte, die zur Entsorgung vorgesehen sind, können personenbezogene und sensible Daten enthalten, z. B. Daten von WLAN-fähigen Geräten. Diese Daten dürfen nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen. Bitte beachten Sie, dass Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, alle personenbezogenen Daten vor der Entsorgung ihrer Altgeräte vollständig zu löschen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen lassen, sind vor der Rückgabe des Altgeräts vom Gerät zu trennen.
Die entnommenen Batterien, Akkumulatoren und Lampen sind getrennt vom Altgerät über die hierfür vorgesehenen Rückgabe- und Sammelstellen zu entsorgen.
Bitte beachten Sie insbesondere beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren die damit verbundenen Sicherheits- und Brandrisiken. Beschädigte oder verformte Batterien und Akkumulatoren sollten mit besonderer Vorsicht behandelt und nicht zusammen mit dem Altgerät zurückgegeben werden.
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